Jobcenter Salzlandkreis vermittelt Energieberatung
Im Rahmen der Gewährung von Bürgergeld erbringt das Jobcenter Salzlandkreis als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II u.a. finanzielle Unterstützungsleistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung. Diese Aufwendungen werden nur dann in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit sie angemessen sind. Vielfach beruhen unangemessene Kosten für Unterkunft und Heizung auf überhöhten Energieverbrauchswerten. Für betroffene Kunden bedeutet das nicht selten eine ungedeckte Kostenlast, Überschuldung und Stromsperren drohen. Es liegt daher im Interesse des Jobcenters das Verbrauchsverhalten seiner Kunden im Sinne der Energieeinsparung positiv zu beeinflussen.



