Zwei Personen im Gespräch sich gegenübersitzend. Die Frau erklärt und der Mann macht Notizen auf einem Klemmbrett.
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Beratungsangebote

Beratungsangebote

  • Allgemeine Informationen zu den Beratungsangeboten

    Gemäß § 6 (1) Nr. 2 i. V. m. § 16a Nr. 1 - 4 SGB II sind Landkreise und kreisfreie Städte verpflichtet, Kommunale Eingliederungsleistungen vorzuhalten. Dazu gehören die

    Kommunale Eingliederungsleistungen sind zusätzliche Eingliederungsleistungen in Form von Hilfs- und Beratungsangeboten mit dem Ziel, Vermittlungshemmnisse wie die Betreuung von Kindern, die Pflege von kranken Angehörigen, Schulden, Suchterkrankungen und/oder psychosoziale Probleme zu kompensieren, um die Integration insbesondere der Bürgergeld-EmpfängerInnen auf dem regulären oder geförderten Beschäftigungsmarkt zu sichern, zu optimieren und/oder zu gewährleisten. Neben der Behebung aktuell bestehender arbeitsmarktpolitischer Probleme ist es aus der Sicht der Arbeitseingliederung primär notwendig, Vermittlungshemmnisse abzubauen, um die Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ohne Zweifel stellen Schulden, Suchtprobleme, die Sicherung der Kinderbetreuung, psychische und soziale Probleme Schwierigkeiten dar, die eine Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erschweren oder teilweise sogar unmöglich machen.

    Die Beratungsangebote sind im Jobcenter Salzlandkreis angesiedelt. Es werden drei Aufgabenbereiche direkt umgesetzt: die Schuldnerberatung, die Soziale Beratung und die Suchtberatung. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege und anderen Stellen, um eine Koordination, Bündelung und gezielte Aufgabensteuerung realisieren zu können. Abstimmungsprozesse zwischen und mit den Regionalstellen sind wesentliche Aufgabenbestandteile im Zuständigkeitsbereich

  • Wie kann ich die Angebote in Anspruch nehmen?

    Anspruchsberechtigter Personenkreis sind alle Hilfesuchenden und deren Angehörige im Salzlandkreis, die sich in individuellen Lebenskrisen oder Konfliktsituationen befinden - unabhängig von der Einkommensart. Jede Person erhält im Bedarfsfall Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches.

  • Unsere Leitlinien und Grundsätze

    Unentgeltliche Inanspruchnahme der Hilfs- und Beratungsangebote

    • Freiwilligkeit
    • Anonymität
    • Vertraulichkeit
Zwei Männerfüße in türkisen Sneakern auf Asphalt. Vor ihm Richtungspfeile mit Fragezeichen.

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    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über jc-redaktion@jc.kreis-slk.de zukommen lassen.

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