Junge Familie mit Baby unterschreibt ein Dokument.
Cette page a été traduite automatiquement. Il peut donc y avoir des divergences et des imprécisions dans le texte. Seule la version originale fait foi. Tout recours juridique basé sur le contenu de la version traduite est exclu.

Einmalige Beihilfen Leistungen und Antragsformulare

Einmalige Beihilfen Leistungen und Antragsformulare

Leistungen

Zu den Einmaligen Bedarfen (einmalige Beihilfen) gehören nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 – 3 SGB II

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten;
  • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Einmalige Bedarfe sind nicht im Regelbedarf enthalten und werden grundsätzlich als Zuschuss gewährt. Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen. In diesen Fällen kann das Einkommen berücksichtigt werden, das die antragstellende Person innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwirbt, in dem über die Leistung entschieden wird.

Entsprechend den Ausführungen der BSG-Urteile vom 20.08.2009 (B 14 AS 45/08 R) und vom 13.04.2011 (B 14 AS 53/10 R) ist die Handlungsanweisung des Salzlandkreises für die abweichende Erbringung von Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II und Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII aktualisiert worden. Dem Grundsicherungsträger wird ein Auswahlermessen dergestalt eingeräumt, dass er die Leistungen entweder als Sachleistungen oder Geldleistungen erbringen kann. Wählt der Grundsicherungsträger die Leistungsart „Geldleistung“ kann diese in Form von Pauschalbeträgen erbracht werden. Die Festsetzung der Höhe der Pauschalen unterliegt der richterlichen Kontrolle. Die Pauschale muss so bemessen sein, dass der Hilfebedürftige mit dem gewählten Betrag seinen Bedarf auf Erstausstattung befriedigen kann. Die Pauschale muss nachvollziehbare Erfahrungswerte und geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen berücksichtigen. Sachleistungen können in Form von Gutscheinen erbracht werden.

Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Gewährung von Einmaligen Bedarfen ist grundsätzlich eine Antragstellung notwendig.

Antragsformulare

Das Herunterladen der Formulare bewirkt noch keine Antragstellung.
Erst mit der Abgabe des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars gilt der Antrag als gestellt.

Informationen zur Datenerhebung nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Die Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13, 14 DSGVO i. V. m. §§ 82a, 83 SGB X finden Sie hier.

Anträge

Wohnungserstausstattung (Stand: Dezember 2023)
Bekleidung (Stand: Januar 2025)
Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt (Stand: August 2023)
Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen (Stand: Januar 2025)
Reparatur, Ausrüstung und Miete von therapeutischen Geräten (Stand: Januar 2025)

Aide à l'accessibilité

  • Généralités

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über jc-redaktion@jc.kreis-slk.de zukommen lassen.

  • Taille de la police

    Pour ajuster la taille de la police, veuillez utiliser les combinaisons de touches suivantes :

    Plus grand

    Ctrl
    +

    Petit

    Ctrl
  • Navigation au clavier

    Veuillez utiliser les touches TAB et MAJ + TAB pour naviguer entre les liens, les éléments de formulaire et les boutons suivants/précédents.

    Veuillez utiliser la touche ENTRÉE pour ouvrir les liens et interagir avec les éléments.