Länglicher Holzwürfel mit blauer Aufschrift "Aktuelle Themen". Daneben weitere quadratische Holzwürfel mit Symbolen. Rechts ein Kugelschreiber und im Hintergrund unscharf eine Computertatstatur.

Öffentliche Zustellungen

Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Jobcenters Salzlandkreis unter  www.jc.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Mit der Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (z. B. Ablauf der Widerspruchsfrist).

Hinweis: Die Öffentlichen Bekanntmachungen des Salzlandkreises - Bekanntmachungen und Amtsblatt - sind unter Öffentliche Zustellungen | Salzlandkreis zu finden.

Vorname, Name des/der Zustellungsadressatin/enAktenzeichen des DokumentsDatum des DokumentsVeröffentlichung amLöschung erfolgt amZur Benachrichtigung
Frau Kateryna Leshchynska 2205787227.02.202506.04.202620.04.2026
Herr Andreas Stude1001599320.03.202606.04.202620.04.2026
 Herr Claudio Bieger2105636324.03.202606.04.202620.04.2026
Frau Daria Moroz2205908818.03.202206.04.202620.04.2026
Frau Diana Kups2506360402.02.202606.04.202620.04.2026
Frau Hanna Nazarenko2205890318.03.202206.04.202620.04.2026
Herr Ibrahim Mohamad2406251525.03.2026/26.03.202606.04.202620.04.2026
Frau Natalia Demydiuk2205763030.03.202606.04.202620.04.2026
Frau Vanessa Klingbeil2506356926.03.202606.04.202620.04.2026
Frau Celina SchulzeW/40/0684/25 23.06017219.02.202606.04.202620.04.2026
  • Informationen zur Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten im Rahmen einer öffentlichen Zustellung​

    Die Öffentliche Zustellung ist eine Sonderart der Zustellung (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und erfolgt gemäß § 10 Abs. 2 VwZG durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an der Stelle, die von der Behörde hierfür allgemein bestimmt ist. Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Salzlandkreis hat sich für die Veröffentlichung auf der eigenen Webseite entschieden.

    Gemäß § 10 VwZG kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

    • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
    • bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist,
    • bei eingetragenen Personengesellschaften eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handels- oder Gesellschaftsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen Anschrift innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union möglich ist oder
    • sie im Fall des § 9 nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.


    Mit diesen Angaben kann die betroffene Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter das betreffende Dokument in der genannten Dienststelle abholen oder einsehen.

    Für den Zweck der öffentlichen Zustellung werden Name und Vorname sowie die letzte bekannte Anschrift der Person veröffentlicht, der ein amtliches Dokument zugestellt werden soll. Darüber hinaus werden das Datum und das zugehörige Aktenzeichen des bekanntzugebenden Dokuments sowie die Dienststelle nebst Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin, bei der es eingesehen und abgeholt werden kann, veröffentlicht.

    Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit § 4 DSAG LSA. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen ist zum Zweck der Wahrnehmung einer gesetzlichen Aufgabe des Salzlandkreises erforderlich.

    Die personenbezogenen Daten werden auf der Website für zwei Wochen veröffentlicht. Sie können die vorzeitige Löschung der veröffentlichten Daten veranlassen, indem Sie den betreffenden Bescheid in der erlassenden Dienststelle abholen oder einsehen. Bestätigt diese Dienststelle die Zustellung des Bescheides, wird die öffentliche Zustellung umgehend von der Webseite gelöscht.

    Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie HIER

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über jc-redaktion@jc.kreis-slk.de zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

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    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

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