Bereits während der Sommerferien bereiten viele Kinder gemeinsam mit ihren Eltern den Start für das neue Schuljahr vor – oft ist dies mit erheblichen finanziellen Belastungen für Familien verbunden.
Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und jünger als 25 Jahre sind, stehen hierfür Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket zu.
Insgesamt erhalten anspruchsberechtigte Kinder pro Schuljahr eine Unterstützung von 195 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei festen Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres: Zum 1. August werden 130 Euro für die Anschaffung von Schultaschen, Sportzeug sowie Zeichen- und Schreibmaterialien überwiesen. Zum 1. Februar folgen weitere 65 Euro. Kosten für regelmäßigen Schulbedarf wie Hefte, Bleistifte oder Tintenpatronen sind hingegen eigenständig aus dem monatlichen Regelbedarf zu decken.
Familien, die bereits Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, erhalten das Geld automatisch zusätzlich zu ihrem Regelsatz. Ein separater Antrag ist nicht notwendig. Das Jobcenter erinnert jedoch daran, dass bei Bedarf eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden muss. Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, müssen die Hilfe für den Schulbedarf aktiv beantragen.
Weiterführende Informationen, Ansprechpartner sowie die notwendigen Antragsformulare stehen auf der Webseite des Jobcenters Salzlandkreis unter Jobcenters unter www.jc.salzlandkreis.de/leistungsberechtigte/bildung-und-teilhabe/ zur Verfügung.

